Schutzkonzept für den Religionsunterricht

 

Vorab: Warum ein Schutzkonzept und für wen?

Die Berichte über sexualisierte Gewalt in den eigenen Reihen haben die Evangelische Landeskirche in Baden erschüttert. Die Kirche ist dazu herausgefordert ihr Leben und ihre Arbeit zukünftig so zu gestalten, dass übergriffiges Verhalten so weit wie möglich unterbunden wird. Mit diesem Schutzkonzept wollen wir dazu beitragen, dass sich im Religionsunterricht eine Kultur der Achtsamkeit entwickeln kann. Die Regelungen dieses Konzeptes sollen dazu helfen, dass alle Schüler*innen sich im Religionsunterricht sicher fühlen können und dass Grenzverletzungen so weit wie irgend möglich verhindert werden. Um dies zu erreichen, braucht es die Wachsamkeit aller Menschen, die am Religionsunterricht beteiligt sind.
 
Es geht in diesem Schutzkonzept also nicht darum, Religionslehrkräfte unter Generalverdacht zu stellen. Wir wollen auch keine Kultur des Misstrauens einrichten. Ziel ist es, eine Kultur zu schaffen, in der Grenzverletzungen von vornherein verhindert werden oder, wo dies nicht gelingt, so frühzeitig angesprochen werden können, dass kein größerer Schaden entsteht. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass solch eine Kultur nicht von allein entsteht, sondern dass es dafür konkrete Regelungen braucht.
 
Dieses Schutzkonzept ist rechtlich bindend für alle Religionslehrkräfte, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelischen Landeskirche in Baden stehen. Alle übrigen Religionslehrkräfte sind eingeladen, sich die Gedanken und Regelungen dieses Konzepts zu eigen zu machen.
 
1. Leitbild
Im Religionsunterricht tragen wir als Kirche Verantwortung für das Wohlergehen und den Schutz der uns anvertrauten Schüler*innen. Dieses Schutzkonzept dient dazu, klare Leitlinien und Maßnahmen zu formulieren, um eine sichere Lernumgebung zu gewährleisten und jegliche Form von sexualisierter Gewalt und grenzmissachtendem Verhalten zu verhindern.
 
2. Personalauswahl und Personalentwicklung

Warum ist das wichtig?

Auswahl und Entwicklung des Personals spielen eine entscheidende Rolle bei der Prävention von sexualisierter Gewalt. Durch sorgfältige Auswahlverfahren und kontinuierliche Entwicklung stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeitenden für ihre Verantwortung sensibilisiert sind.

Gewaltschutzrichtlinie

Die Regelungen der Gewaltschutzrichtlinie der Evangelischen Landekirche in Baden (Geltendes Recht: 110.700 Gewaltschutzrichtlinie (GewSchR) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk | Ev. Landeskirche in Baden) findet auch für die Religionslehrkräfte Anwendung. Hier ist u.a. geregelt:
·         Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses alle 5 Jahre
·         Die verpflichtende Teilnahme an Schulungen zu grenzachtendem Verhalten
·         Die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung
·         Welche Vorstrafen von einer Tätigkeit als Religionslehrkraft ausschließen
 

Fortlaufende Reflexion von Abhängigkeitsverhältnissen

Wir fördern das Bewusstsein für die besonderen Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse im Schulkontext. Durch das Angebot von Supervision und durch regelmäßige Mitarbeitendengespräche unterstützen wir die Mitarbeitenden dabei, ihre Rolle verantwortungsvoll zu gestalten und mögliche Risiken zu minimieren.
Um für das Thema zu sensibilisieren wird jeder Lehrkraft empfohlen den digitalen Grundkurs “Was ist los mit Jaron” Startseite zur digitalen Fortbildung gegen sexuellen Missbrauch zu absolvieren.
 
3. Verhaltenskodex

Warum ist das wichtig?

Ein klarer Verhaltenskodex gibt Orientierung für das tägliche Handeln und hilft, Grenzen zu erkennen und zu wahren. Er schützt sowohl die Schüler*innen als auch die Mitarbeitenden vor Missverständnissen und Übergriffen.

Grundsätze für den Umgang mit Schüler*innen

Nähe und Distanz
 
Wir achten auf einen professionellen Umgang und respektieren die persönlichen Grenzen der Schüler*innen. Körperliche Nähe, wie z.B. “um den Hals fallen”, wird vermieden, um Missverständnisse und unangenehme Situationen zu verhindern.
 
Abstinenz- und Abstandsgebot
 
Körperliche Berührungen erfolgen nur, wenn sie notwendig sind und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person. Dies fördert ein Klima des Respekts und der Sicherheit.
 
Vier-Augen-Prinzip
 
Einzelgespräche finden in schulischen Räumen statt und werden vorab im Kolleg*innenkreis kommuniziert.
 
Abgrenzung privater und dienstlicher Kontakte
 
Kontakte zu Schüler*innen finden ausschließlich im schulischen oder gemeindlichen Kontext statt. Private Treffen sind untersagt, um Abhängigkeitsverhältnisse nicht auszunutzen.
 
Es gilt eine respektvolle Ansprache
 
Kosenamen werden nicht verwendet.
 
Dienstliche Kommunikation
 
Die Kommunikation mit Schüler*innen erfolgt ausschließlich über offizielle Kanäle und Plattformen. Dies verhindert Missverständnisse und schützt vor Grenzverletzungen.
 
Private Kommunikation
 
Private Kontakte zu Schülerinnen und Schülern über soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste sind untersagt. Dies dient dem Schutz beider Seiten und erhält die professionelle Distanz.
 
Umgang mit Räumlichkeiten
 
Private Räume werden nicht für schulische Zwecke genutzt. Die Nutzung von Räumen erfolgt stets unter Beachtung der Sicherheitsaspekte, um eine professionelle Umgebung zu gewährleisten.
 
Umgang mit Fotos
 
Fotos von Schüler*innen werden nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten und der Betroffenen erstellt und verwendet. Dies respektiert das Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung.
Umgang der Schüler*innen untereinander
 
Religionslehrkräfte achten darauf, wie Kinder und Jugendliche im Unterricht miteinander umgehen, und greifen ein, wenn im Umgang untereinander Grenzen verletzt werden. Dies betrifft sowohl sprachliche als auch körperliche Übergriffigkeiten. Besonders sensibel sind Lehrkräfte in jahrgangsübergreifenden Gruppen, weil hier durch den großen Altersunterschied besondere Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse innerhalb der Lerngruppe möglich sind.

Reaktion auf Verstöße

Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden ernst genommen und unverzüglich der zuständigen Stelle gemeldet. Es folgen angemessene Maßnahmen, die von pädagogischen Gesprächen bis zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen reichen können, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.
 
4. Beschwerdeverfahren

Warum ist das wichtig?

Ein transparentes Beschwerdeverfahren ermöglicht es Betroffenen und Beobachtenden, Vorfälle zu melden und Unterstützung zu erhalten. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Prävention und Intervention und stärkt das Vertrauen in die Institution. Zudem verhindert es eine Verantwortungsdiffusion, wenn Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar und deutlich geregelt sind.
 

Ansprechpersonen und Meldewege

Wenn Schüler*innen oder deren Eltern Anlass zur Beschwerde über eine Lehrkraft haben, wenden Sie sich in der Regel an die Schulleitung. Diese wird die zuständigen Stellen der Evangelischen Landeskirche in Baden einbeziehen, wenn es sich um kirchliche Lehrkräfte handelt.
Allen Menschen, die mit dem Thema sexualisierter Gewalt innerhalb unserer Kirche in Berührung gekommen sind, steht zudem das Vertrauenstelefon der Landeskirche zur Verfügung. Informationen zu diesem Telefon und zu weiteren Unterstützungsangeboten finden sich auf der zentralen Infoseite der Landeskirche: Hilfe bei sexualisierter Gewalt. Hier ist auch beschrieben, welche konkreten Schritte bei einem Verdachtsfall eingeleitet werden.
 
5. Das Thema im RU

Warum ist das wichtig?

Ein fundiertes zielgruppenspezifisches Angebot stärkt die Schüler*innen in ihrer Selbstbestimmung und hilft ihnen, Grenzen zu erkennen und zu setzen. Es fördert eine offene Gesprächskultur und Prävention.

Unterrichtsmaterialien und Methoden

Die Evangelische Landeskirche in Baden stellt Materialien zur Verfügung, mit denen grenzachtendes Verhalten Im Religionsunterricht altersangemessen thematisiert werden kann. Immer wenn Lehrkräfte eine Klasse neu übernehmen, tragen sie dafür Sorge, dass dieses Thema in den ersten Unterrichtswochen angemessen zur Sprache kommt. Bei Bedarf werden entsprechende Einheiten wiederholt.
Jeder Lehrkraft wird empfohlen, zu Beginn des Schuljahres das Thema (sexualisierte) Gewalt in jeder Lerngruppe zu thematisieren und eventuell partizipativ einen klassenspezifischen Verhaltenskodex zu erarbeiten.

6. Übergang zwischen Schule und Gemeinde

Warum ist das wichtig?

Der Übergang zwischen schulischen und gemeindlichen Angeboten sowie Begegnungen in der Freizeit sind eine Besonderheit kirchlicher Arbeit, weil Pfarrer*innen und Diakon*innen, die in der Gemeinde tätig sind, in der Regel auch Religionsunterricht an einer Schule erteilen. Hier liegen besondere Chancen, aber auch mögliche Risiken. Klare Regelungen helfen, auch in diesen Bereichen den Schutz zu gewährleisten und Kontinuität zu schaffen.

Kontinuität des Schutzes

Abstimmung zwischen Schuldekanat und Dekanat
Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vorgesetzten in Gemeinde und Schule (Schuldekanat und Dekanat), um gemeinsame Schutzmaßnahmen sicherzustellen und Informationen auszutauschen.
Spirituelle Übergriffigkeit
Wir achten darauf, dass religiöse Inhalte und Praktiken nicht zur Grenzüberschreitung missbraucht werden. Spiritualität wird respektvoll und ohne Druck vermittelt, um das Vertrauen der Schülerinnen und Schüler nicht zu missbrauchen.
 
7. Begegnungen in der Freizeit

Warum ist das wichtig?

Zufällige Begegnungen mit Schüler*innen im öffentlichen Raum, wie im Supermarkt oder auf der Straße, sind Teil des Alltags. Es ist wichtig, auch in solchen Situationen professionell zu agieren, um die Grenzen zwischen privatem und beruflichem Umfeld zu wahren und Missverständnisse zu vermeiden.

Verhalten bei zufälligen Begegnungen

Professionelle Distanz wahren
 
Bei zufälligen Begegnungen in der Öffentlichkeit grüßen wir freundlich, ohne dabei vertrauliche oder persönliche Themen anzusprechen. Wir respektieren die Privatsphäre der Schüler*innen sowie unsere eigene.
 
Initiative den Schüler*innen überlassen
 
Wir überlassen den Schüler*innen die Entscheidung, ob sie ein Gespräch wünschen oder nicht. So vermeiden wir, sie in unangenehme Situationen zu bringen.
 
Keine vertraulichen Gespräche
 
Persönliche oder schulische Angelegenheiten werden nicht in der Öffentlichkeit besprochen. Bei Bedarf wird ein geeigneter Rahmen für ein Gespräch angeboten.
 

Schlusswort

Dieses Schutzkonzept ist ein lebendiges Dokument, das regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Es bildet den Rahmen, der vor Ort konkretisiert, angepasst und mit Leben gefüllt werden muss. Wir alle tragen die Verantwortung, eine sichere und vertrauensvolle Lernumgebung zu schaffen. Durch unser gemeinsames Engagement schützen wir die uns anvertrauten Schüler*innen und fördern eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts.
 
 
Waldshut, den 16.09.2025